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VWL Glossar
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Variable Durchschnittskosten
- Die variablen Kosten dividiert durch die Anzahl der produzierten Einheiten.
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Variable Kosten
- Kosten, die je nach Produktionsmenge variieren, beispielsweise für Rohmaterial, Arbeitskräfte, Betriebs- und Treibstoffe.
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Verfügbares Einkommen
- Einkommen eines Haushaltes abzüglich Steuern und Sozialabgaben, zuzüglich staatlicher Transfers und Renten.
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Verschuldungsquote
- Gesamter Gestand der Staatsverschuldung, gemessen als Prozentsatz des nominalen BIP eines Jahres.
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Verteilungsseite des BIP
- Berechnung des BIP über die Verteilung der erzielten Wertschöpfung an die Unternehmen (Gewinne) und Arbeitnehmenden (Löhne).
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Vertikaler Finanzausgleich
- Finanzielle Umverteilung zwischen den Ebenen eines föderalistischen Staates; in der Schweiz zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.
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Vertrag von Maastricht
- Abkommen, mit dem die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Europäische Union (EU) gründeten. Der Vertrag lieferte unter anderem die Grundlage für die Vollendung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
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Vertragsrechte
- Rechte, die sich aus einem Vertrag zwischen ökonomischen Akteueren ergeben.
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Verursacherprinzip
- Grundsatz, nach dem die Verursacherin oder der Verursacher einer Umweltverschmutzung die Kosten ihrer Beseitigung zu tragen hat.
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Verwendungsseite des BIP
- Berechnung des BIP über die gesamten Ausgaben der privaten Haushalte, der Unternehmen, des Staates und des Auslandes für im Inland produzierte Güter und Dienstleistungen.
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Verzerrung der realtiven Preise
- Zustand, in dem die relativen Preise nicht die richtigen Signale über die Knappheit der entsprechenden Güter und Dienstleistungen wiedergeben.
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Vier Freiheiten
- Der freie Austausch von Gütern, Dienstleistungen, Arbeit und Kapital.
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Volkseinkommen
- Entspricht der Summe aller Entschädigungen, die während eines Jahres an die Einwohner eines Landes für den Einsatz von Produktionsfaktoren fliesst. Es sind also auch die Unternehmergewinne, die direkten Steuern von Unternehmungen und Haushalten sowie auch die Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern enthalten.
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Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
- Erfasst die Aktivitäten im Wirtschaftskreislauf, vor allem um Konjunkturschwankungen zu verstehen und zu bekämpfen. Sie weist unter anderem die Höhe und Zusammensetzung von BIP, BNE und Volkseinkommen aus.
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Vollkommener Wettbewerb
- Ein Ausdruck, mit dem man Märkte bezeichnet, auf denen kein Unternehmen und kein Konsument stark genug ist, um den Marktpreis zu beeinflussen. Eine derartige Situation liegt vor, wenn sich eine grosse Anzahl von Käufern und Verkäufern gegenüberstehen, die von den Verkäufern angebotenen Produkte homogen (oder nicht unterscheidbar) sind, ein freier Zutritt zum Markt möglich ist und die Marktteilnehmer vollständig informiert sind (Markttransparenz).
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Vollständige Konkurrenz
- Marktsituation, in der weder Produzenten noch Konsumenten über genügend Marktmacht verfügen, um die Preise zu beeinflussen.
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Vollständige Wirtschaftsunion
- Integrationsform, bei der eine gemeinsame Wirtschaftspolitk verfolgt wird.
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Vorleistung
- Wert der von anderen Unternehmen bezogenen Güter und Dienstleistungen, die in die Produktion eingehen.
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Vorsteuerabzug
- Eine Unternehmung kann die Mehrwertsteuer, die sie auf Vorleistungen für die Produktion bezahlt hat, von der Mehrwertsteuer abziehen, die sie dem Staat schuldet.
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