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Wagnersches Gesetz

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Es ist das Gesetz der wachsenden Staatstätigkeit und definiert den Anstieg des Anteils des öffentlichen Sektors am Volkseinkommen im Zeitverlauf. Die öffentlichen Ausgaben haben im 19. Jahrhundert nur absolut, im 20. Jahrhundert aber auch relativ, d.h. anteilsmässig am Volkseinkommen (Staatsquote), zugenommen. Dieses Phänomen wird als das Wagnersche Gesetz bezeichnet.

Variants

  • Adolph Wagner
  • Entwicklungsgesetz
  • Ausgabengesetz